Ab dem 10.08.2026 können und müssen Anträge rechtsverbindlich elektronisch bei dem Grundbuchamt des Amtsgerichts Remscheid einreichen.
Hierfür ist bitte nur das dafür eingerichtete elektronische Postfach des Grundbuchamtes „Grundbuchamt AG Remscheid“ zu nutzen.
Bei Verwendung dieses Postfachs wird unmittelbar eine Eingangsbestätigung übermittelt, die den Eingang an der ersten Übernahmestelle der Justiz NRW bzw. IT.NRW (Intermediär) rangwahrend dokumentiert. Anträge, die an das allgemeine elektronische Postfach des Amtsgerichts gesandt werden („Amtsgericht Remscheid“), sind nicht ordnungsgemäß versandt und sind daher auch nicht rangwahrend.
