Bei Betreten des Hauses wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. 

Jeder und Jede jedoch ist weiterhin gehalten, sich so zu verhalten, dass er beziehungsweise sie sich und andere keinen unangemessenen Gesundheitsgefahren aussetzt. Hierzu können die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken beitragen, wenn diese angemessen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden.

Für Einsichtnahmen, das Stellen von Anträgen oder das persönlichen Einreichen von Dokumenten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Nutzen Sie zur Vereinbarung von Terminen in Nachlassangelegenheiten, für Kirchenaustritte und Anträge auf Erteilung eines Beratungshilfescheins bitte unser Online Terminbuchungs-Tool.