Bitte beachten Sie, dass vorrangig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, Anträge und Eingben schriftlich einzureichen. Falls Ihnen eine schriftliche Antragstellung nicht möglich erscheint, müssen Sie zwingend vorab einen Termin vereinbaren. Hierzu nutzen Sie bitte unser Online Terminbuchungs-Tool, welches Sie ganz oben auf der Seite bei den Menüpunkten finden oder lassen sich bitte durch die Zentrale, 02191 - 796 0, an die zuständige Stelle verbinden.
Beratungshilfe
Sie brauchen eine Rechtberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, können sich aber die Kosten nicht leisten?
Prüfen Sie im Vorab-Check Beratungshilfe, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe in Ihrem Fall vorliegen und stellen Sie dann einen schriftlichen Antrag.
Vorab-Check Beratungshilfe und Antrag - einfach erklärt und Schritt für Schritt
Prüfen Sie hier vorab, ob Ihnen Beratungshilfe bewilligt werden kann und füllen Sie den Antrag online aus.
Den online ausgefüllten Antrag können Sie dann per Post, durch persönliche Abgabe beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes oder über das digitale Postfach "Mein Justizpostfach" einreichen.
Hinweis: Die endgültige Entscheidung über den Antrag erfolgt durch das zuständige Amtsgericht; eine Übersendung per Email ist nicht zulässig.