Amtsgericht Remscheid

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Geschäftsverteilungsplan

Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Remscheid
Der Geschäftsverteilungsplan der Richter bei dem Amtsgericht wird zu Beginn eines jeden Jahres vom Präsidium beschlossen. Im Laufe des Geschäftsjahres können jedoch Veränderungen eintreten.
Maßgeblich ist der in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.

 

© Der Direktor des Amtsgerichts Remscheid, 2012