Schiedspersonen für Remscheid
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
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Fritzsche, Werner | Bogenstraße 9 42857 Remscheid Tel.-Nr.: 02191 70444 | Alt-Remscheid |
Unshelm, Torsten | Hittorfstraße 2 42897 Remscheid Mobil: 0170 3105905 | Remscheid-Lennep |
Korkmaz, Derya Deniz | Lockfinker Str. 44 b 42899 Lüttringhausen Mobil: 0157 52989 526 | Remscheid-Lüttringhausen |
Krüger, Ralf | Lenneper Straße 6 42855 Remscheid Tel.-Nr.: 02191 5895110 | Remscheid-Süd null |
Stadt Remscheid
Rats- und Gemeindeangelegenheiten, Theodor-Heuss-Platz 1, 42853 Remscheid
Tel.-Nr.: 02191 16-2440 , Telefax: 02191 16-3690
E-Mail: Silke.Eller@remscheid.de
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Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter
streitschlichtung@jm.nrw.de zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.
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