Ab 01.07.2020 ist der richterliche Eildienst im Landgerichtsbezirk Wuppertal bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, zentralisiert.

Für die Erledigung aller unaufschiebbaren Rechtshandlungen ist außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Amtsgerichts Remscheid (montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr) ausschließlich das Amtsgericht Wuppertal zuständig, an welches alle Anträge zu richten sind, die den Eildienst betreffen.

Der Zentralisierte Eildienst ist für besonders eilige, unaufschiebbare, also unmittelbar zu treffende richterliche Maßnahmen von montags bis freitags zwischen 6:00 Uhr und 8:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr sowie an Wochenenden, Feiertagen und sonstigen dienstfreien Tagen von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr zuständig.

Hierzu wurde eine zentrale Faxnummer bei dem Amtsgericht Wuppertal unter +49 202 498-3601 eingerichtet. Zudem besteht in dringenden und unaufschiebbaren Eilfällen die Möglichkeit, sich während des Eildienstes persönlich an das Amtsgericht Wuppertal zu wenden. Über die Öffnungszeiten des Amtsgerichts Wuppertal während des Eildienstes erkundigen Sie sich bitte auf der Internetseite des Amtsgerichts Wuppertal unter www.ag-wuppertal.nrw.de/kontakt/oeffnungszeiten/index.php externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.

Während der regulären Öffnungszeiten bleiben die einzelnen Amtsgerichte für ihren Bezirk zuständig.