Die Aussage von Zeugen ist eines der häufigsten Beweismittel im Gerichtsverfahren. Richterinnen und Richter müssen regelmäßig über streitige Sachverhalte entscheiden, bei denen sie selbst nicht anwesend waren. Um die Sachverhalte möglichst wahrheitsgetreu zu ermitteln, sind sie auf die Unterstützung von Zeugen angewiesen. Zeugenaussagen sind daher ein entscheidender Schritt zu einem gerechten Urteil.

Auf Zeugen kommen zwei Pflichten zu:

  • die Zeugnispflicht und
  • die Wahrheitspflicht. 

Zeugen können nicht selbst entscheiden, ob sie ihrer Zeugnispflicht nachkommen. Vielmehr sind sie hierzu kraft Gesetzes verpflichtet. Die Zeugnispflicht kann von den Gerichten mit Ordnungsmitteln, Kostenauferlegung und sogar mit der zwangsweisen Vorführung und notfalls Beugehaft durchgesetzt werden.

Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind Zeugen, denen aus persönlichen oder beruflichen Gründen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Dies kann insbesondere bei Angehörigen von Prozessbeteiligten oder einer beruflichen Schweigepflicht unterliegenden Personen der Fall sein.

Zeugen müssen vor Gericht die Wahrheit sagen. Verstöße gegen die Wahrheitspflicht erfüllen den Straftatbestand der Falschaussage. Unsicherheiten sollten Zeugen daher im Rahmen ihrer Aussage stets offenbaren. Zur Bekräftigung ihrer Aussage können Zeugen vereidigt werden.

Ausführliche Informationen zu diesen Fragen und zur Zeugenentschädigung bietet das Justizportal.

Zur gerechten Urteilsfindung ist das Gericht auf Beweismittel angewiesen, insbesondere auf Zeuginnen, Zeugen, Sachverständige und Urkunden.
Daher kommt der Zeugenaussage in Gerichtsverfahren eine große Bedeutung zu.

Wenn Sie eine Ladung als Zeugin oder Zeuge zu einem Gerichtstermin erhalten und in diesem Zusammenhang allgemeine Fragen haben, können Sie sich während der Sprechzeiten an die entsprechende Geschäftsstelle des Amtsgerichts Remscheid wenden.
Telefonisch sind die Geschäftsstellen unter der in der Ladung angegebenen Telefonnummer erreichbar.

Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise auf Ihrer Ladung.